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Allgemeine
Verkaufsbedingungen
der Firma Trapobox
§
1 Allgemeine Bedingungen
Die
nachfolgenden
Bedingungen sind Bestandteil der vertraglichen Beziehung zwischen uns
– Firma Trapobox
– als Verkäufer und dem Käufer.
Für Folgegeschäfte geltend diese Bedingungen
auch dann, wenn auf sie im Einzelfall nicht nochmals Bezug genommen
worden ist.
Mit der Auftragserteilung erkennt der Käufer diese allgemeinen
Verkaufsbedingungen an. Sie haben Vorrang vor eventuellen
Einkaufsbedingungen
des Käufers, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich
widersprechen. Abweichende
Bedingungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung.
§
2 Angebot und Vertragsschluss
Unsere
Angebote
sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen des Käufers
sind verbindliche
Angebote. Wir können das Angebot des Käufers nach
Wahl durch unmittelbare
Zusendung der Ware oder durch Auftragsbestätigung annehmen.
Alle gegenseitigen
Rechtsgeschäfte kommen erst nach Zugang einer schriftlichen
Auftragsbestätigung, spätestens mit der
Ausführung der Lieferung zustande. Zwischenverkauf
bleibt vorbehalten.
Wir
weisen darauf
hin, dass die Liefermöglichkeit vorbehalten ist und bleibt.
Angaben zum Liefer-
und Leistungsgegenstand stellen eine Produktbeschreibung dar. Sie
stellen keine
zugesicherte Eigenschaft dar.
Die
Rechte des
Käufers aus dem Vertrag sind nur mit unserer vorherigen
Zustimmung übertragbar.
Wir weisen darauf hin, dass technische und optische Änderungen
der angebotenen
Artikel sowie Spezifikationen und Schreibfehler vorbehalten sind.
§
3 Belehrung
des Verbrauchers über das Widerrufsrecht
3.1
Widerrufsrecht
Sie
können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2
Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax,
E-Mail) oder
durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt
frühestens mit Erhalt
der Sache und einer in Textform noch gesondert mitzuteilenden
Widerrufsbelehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die
rechtzeitige
Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Name/Firma:
Trapobox,
Inhaberin: Frau Verena
Hindenberger
Anschrift:
Industriestr. 3b, 66914 Waldmohr
Telefax-Nr.:
06373 / 8290153
E-Mail-Adresse: kontakt@trapobox.de
3.2
Widerrufsfolgen
Im
Falle eines wirksamen Widerrufs sind die
beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren.
Paketversandfähige Sachen
sind zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen
werden bei Ihnen abgeholt.
Sie haben jedoch die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn
die gelieferte Ware
der bestellten entspricht und wenn der Preis der
zurückzusendenden Sache einen
Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem
höheren Preis des
Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt des Widerrufs die Gegenleistung oder
eine
Teilzahlung noch nicht erbracht haben, es sei denn, dass die gelieferte
Ware
nicht der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die
Rücksendung für Sie
kostenfrei.
Soweit
nicht etwas
anderes bestimmt ist, besteht das Widerrufsrecht nicht
bei
Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach
Kundenspezifikationen
angefertigt werden (z.B. Maßanfertigung) oder eindeutig auf
die persönlichen
Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Ende
der
Widerrufsbelehrung
§ 4
Preise
Unsere
Angebote sind stets freibleibend. Alle Preise sind Endpreise. Porto,
Verpackung
und sonstige Kosten werden separat berechnet und ausgewiesen.
§ 5
Lieferungen
An Porto
und Verpackung berechnen wir eine Kostenpauschale in Höhe von :
- innerhalb Deutschland
59,00 EUR
- nach Österreich
89,00 EUR
- in die
Schweiz - bitte anfragen
- nach Frankreich - bitte
anfragen
- nach Holland - bitte
anfragen
Bei
Übergröße der Hundebox muß ein
Zuschlag zusätzlich berechnet werden.
Zusätzliche
Kosten für außerordentliche Versandarten (z.B.
Samstagszustellung,
Expresslieferung, Versicherung, etc.) gehen zu Lasten des
Käufers.
§ 6
Lieferfristen
Wir liefern
alle Aufträge schnellstmöglich. In der Regel liefern
wir per Paketdienst oder
durch eine Spedition. Die Wahl des Transportweges bleibt uns
vorbehalten. Es
bleibt uns vorbehalten, Teillieferungen zu erbringen und die jeweils
gelieferten Artikel entsprechend unserer Zahlungsbedingungen zu
berechnen. Dem
Käufer entstehen dadurch keine zusätzlichen
Versandkosten.
Erfolgt
eine Vorablieferung auf ausdrücklichen Wunsch des
Käufers, gehen die zusätzlich
entstehenden Kosten zu dessen Lasten.
Lieferfristen
gelten nur dann als vereinbart, wenn diese von uns schriftlich
bestätigt
werden. Die Lieferfrist beginnt erst nach Erfüllung aller
Voraussetzungen, die
dem Käufer obliegen (z.B. Zahlungseingang bei vereinbarter
Vorkasse).
Ein
Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist
ist nur dann
möglich, wenn der Kunde uns den Lieferverzug angezeigt hat und
eine angemessene
Nachfrist gesetzt wurde.
Ein
Schadenersatzanspruch bei Nichteinhaltung der Lieferfrist ist
ausgeschlossen,
es sei denn, der Lieferverzug wäre auf grobe
Fahrlässigkeit unsererseits
zurückzuführen. Von der Lieferfrist entbinden uns
höhere Gewalt und von uns
nicht zu vertretende Störungen des
Geschäftsbetriebes. Außerdem sind wir von
der Lieferpflicht ohne besondere Ankündigung befreit, wenn der
Käufer mit einer
oder mehreren Zahlungen in Verzug ist oder uns nach unserem Ermessen
Bedenken
über die Zahlungswilligkeit oder -fähigkeit vorliegen.
§ 7
Zahlungsbedingungen
Die Zahlung
erfolgt per Bar-Nachnahme oder Vorauszahlung auf unser
Geschäftskonto. Bei
Nachnahmelieferungen entstehen zusätzliche, vom
Frachtunternehmen abhängige
Nachnahmegebühren. Wird die Annahme der Nachnahme verweigert,
so erheben wir
eine Schadenersatzpauschale in Höhe von € 24,00 incl.
der gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Der Käufer hat jedoch die
Möglichkeit, einen geringeren Schaden
nachzuweisen, der dann zugrunde gelegt wird. Die Ware wird
unabhängig davon in
Rechnung gestellt.
Soweit
aufgrund schriftlicher Vereinbarung nicht per Nachnahme gezahlt werden
muss,
sind Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, sofern nicht
schriftlich
andere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden.
Bei
Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt,
Mahngebühren in Höhe von
€ 5,00 pro Mahnung und ab Verzugsbeginn Verzugszinsen in
Höhe der zum Zeitpunkt
des Verzugs gültigen banküblichen Kontokorrentzinsen
geltend zu machen.
Die
Aufrechnung mit oder das Zurückbehalten wegen Gegenforderungen
aller Art ist unzulässig,
soweit die aufrechenbare Gegenforderung nicht von uns anerkannt oder
gegen uns
rechtskräftig festgestellt worden ist.
§ 8
Eigentumsvorbehalt
Die
gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller
unserer jeweiligen
Forderungen, auch soweit diese gestundet sind oder waren, unser
Eigentum.
Die unter
Eigentumsvorbehalt stehende Ware darf der Käufer
während dieser Zeit weder
verpfänden noch sicherungsübereignen. Eine
Weiterveräußerung ist nur im
ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gestattet.
Aus einer Weiterveräußerung
entstehende Forderungen gelten als an uns abgetreten, und zwar jeweils
in der
Höhe der noch ausstehenden Zahlung bis zum Ausgleich unserer
gesamten
Forderung.
Im Fall der
Verarbeitung und/oder Verbindung mit der Vorbehaltsware mit Sachen, die
nicht
in unserem Eigentum stehen, erwerben wir einen Miteigentumsanteil an
der neuen
Sache im Verhältnis der verarbeiteten Vorbehaltsware zu dem
Artikel zur Zeit
der Bearbeitung.
Bei
Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen
Forderungen wird
der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und diese sofort unter
Übergabe der für
die Intervention notwendigen Unterlagen benachrichtigen. Die Kosten der
Intervention trägt der Käufer.
Bei
vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere
Zahlungsverzug - sind wir
berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. die
Abtretung der
Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu
verlangen.
§ 9
Gefahrübergang
Die Gefahr
geht mit Absendung ab Lager auf den Käufer über, auch
dann, wenn frachtfreie
Lieferung vereinbart wurde. Alle Lieferungen müssen sofort
nach Erhalt
überprüft werden. Äußerlich
erkennbare Schäden müssen sofort bei uns und beim
Frachtunternehmen angezeigt werden. Verdeckte Transportschäden
sind uns und dem
Frachtunternehmen unverzüglich nach Bekanntwerden anzuzeigen.
§ 10
Gewährleistung
Weist die
gelieferte Ware Mängel auf, behalten wir uns wahlweise
Nachbesserung oder
Ersatzlieferung vor. Mängel an einem Teil der gelieferten Ware
berechtigen
nicht zur Reklamation der Gesamtmenge.
Die
Feststellung von Mängeln muss uns bei erkennbaren
Mängeln unverzüglich, bei
nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach
Erkennbarkeit schriftlich
mitgeteilt werden.
Erfolgt die
Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht innerhalb einer angemessenen
Frist
oder ist die neu gelieferte Ware ebenfalls mangelhaft, hat der
Käufer das
Recht, Herabsetzung des Preises oder
Rückgängigmachung des Vertrages zu
verlangen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf
Schadenersatz und
entgangenen Gewinn sind ausgeschlossen. Rücksendungen werden
nur mit unserem
vorherigen Einverständnis, einem Lieferschein mit Angabe des
Rücksendegrundes,
unserer Rechnungsnummer und in Originalverpackung angenommen.
Der
Käufer
wird darauf hingewiesen, dass Waren, die nach Kundenspezifikationen
angefertigt
werden (z. B. bei Maßanfertigungen) vom Umtausch
ausgeschlossen sind.
Die
Gewährleistung beginnt mit der Auslieferung der Ware an den
Käufer. Die
Verjährungsfrist für die gesetzlichen
Mängelansprüche beträgt 2 Jahre, sofern der
Besteller Verbraucher ist. Sofern der Besteller Unternehmer ist,
beträgt die
Verjährungsfrist für
Gewährleistungsansprüche 1 Jahr.
§ 11
Nebenabreden
Nebenabreden
sind nicht getroffen. Mündliche Nebenabreden bedürfen
der Schriftform.
Änderungen des Schriftformerfordernisses bedürfen
ebenfalls zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform.
§ 12
Erfüllungsort, Gerichtsstand
Sonstiges
Erfüllungsort ist Landstuhl. Gerichtsstand für alle
sich aus dem
Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden
Streitigkeiten ist,
soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB ist,
Landstuhl. Es gilt allein
deutsches Recht.
Sollten
einzelne der vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder
werden, bleibt
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon
unberührt. Anstelle der
unwirksamen oder unwirksam gewordenen Bestimmung, tritt eine
Bestimmung, die
der gewollten Bestimmung am nächsten kommt.
Waldmohr, den 25.04.2008
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